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ULTRALEICHTFLUG

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Damit man überhaupt die ersten eigenen schönen Momente im Flugzeug erleben kann, muss man zuerst einmal dem Verein beitreten. Zudem muss noch etwas Papierkram erledigt werden, wie z.B. die Meldung, damit man beim LVB als Flugschüler gemeldet wird. Das ist aber schnell erledigt, damit möglichst schnell anfangen werden kann.
Fliegerarzt

Nach den ersten Schnupperflügen mit einem unserer Fluglehrer gibt es noch etwas wichtiges zu erledigen: den Termin beim Fliegerarzt. Dies ist ein Arzt, der die physische Tauglichkeit, ein Luftfahrzeug zu führen, prüft. Der Arzt wird eine Reihe von Untersuchungen durchführen. Neben den Standartüberprüfungen auf die allgemeine körperliche Gesundheit wird natürlich auch das Sehvermögen und das Hören überprüft. Der schlimme Teil mit dem Blutabnehmen wird hier leider keinem erspart, ist aber schnell erledigt.
Um nur in seiner Freizeit in die Luft zu gehen, muss man kein Sportler sein. Die Tauglichkeitsuntersuchung stellt nur eine geringe Hürde auf dem Weg zur Lizenz dar und wer es morgens noch selbstständig aus dem Bett schafft, muss sich hier in der Regel auch keine Gedanken machen.
Schulung

Die ersten Flüge sind sicher aufregend und ungewohnt. Doch schon bald gewinnt man mehr Sicherheit in der Luft und hat das Flugzeug voll in Griff, der Fluglehrer immer unterstützend auf dem rechten Sitz. Am Anfang lernt man Kurven, Steig- und Sinkflüge und versucht sich auch schon in Starts und Landungen. Nach und nach werden aber auch spezielle Fluglagen und das Verhalten in besonderen Fällen geübt, zum Beispiel bei Motorausfällen. Schließlich wird nur noch das Landen geübt, was sicherlich der wichtigste Teil der Ausbildung ist. Mit fortschreitender Erfahrung werden die Landungen immer selbstständiger.
Alleinflug

Nachdem man nun schon eine ganze Weile mit Fluglehrer fliegt, geht es an den spannendsten Teil der Ausbildung: den ersten Alleinflug. Das Flugzeug wird mittlerweile selbstständig beherrscht, so wird der Fluglehrer nun also langsam überflüssig. Sobald dieser feststellt, dass man soweit ist, beginnen die Vorbereitungen für die ersten drei Landungen im Alleinflug.
Das kann je nach Talent und Veranlagung bereits nach 50 Flügen so sein. Die Anzahl der Starts vor dem Alleinflug sagt aber nichts über die Fähigkeiten des Piloten aus. Sollte man nun also eines Tages gesagt bekommen, dass man nun zum Alleinflug bereit ist, ist das wohl etwas beängstigend, so plötzlich niemanden mehr neben sich sitzen zu haben. Aber unsere Fluglehrer lassen niemanden allein fliegen, wenn sie sicht nicht sicher wären.
Theorieausbildung

Wie fast überall geht es auch in der Fliegerei nicht ohne die Theorie. Neben obligatorischen Themen wie "Warum fliegt das Flugzeug?" lernt man auch, wie man in der Luft navigiert, wie die Fluginstrumente funktionieren, wie das Wetter entsteht und an welche Regeln man sich in der Luft halten muss. Insgesamt gibt es sieben Fächer:
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Technik
  • Aerodynamik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen
Der Theorieunterricht findet in der Regel an zwölf Samstagen von Ende November bis Anfang März in Pfaffenhofen statt. Organisiert wird das ganze von Fluglehrern der umliegenden Luftsportvereine und wird auch für alle Flugschüler der umliegenden Luftsportvereine angeboten.

Beim Termin der Theorieprüfung hat man freie Wahl. Natürlich empfiehlt es sich aber, die Prüfung nicht zu lange aufzuschieben.

Direkt anschließend an den Theorieunterricht folgt der BZF-Kurs. Das BZF ist das beschränkt gültige Zeugnis für Flugfunk und berechtigt zur Ausübung des Flugfunks mit der Flugsicherung. Zwingend notwendig ist es für die Sportpilotenlizenz nicht, aber es wird jedem Flugschüler wärmstens empfohlen, da die Kommunikation in der Luft nicht ganz unwichtig ist.
An zwei Wochenenden vermittelt ein erfahrener Fluglotse alle theoretischen Grundlagen und übt dann mit den Flugschülern das richtige Sprechen anhand von simulierten Ab- und Anflügen. Die Prüfung für das BZF findet bei der Bundesnetzagentur, z.B. in München, statt.
Überlandflüge

Ab dem ersten Alleinflug sammelt man nun mehr Erfahrung im Solo-Fliegen. Ab und zu steigt auch wieder der Fluglehrer ein, um Neues zu üben und den nächsten Schritt vorzubereiten: die Überlandflüge zu fremden Flugplätzen. Mindestens fünf Flüge sind notwendig:
  • zwei Flüge mit Fluglehrer mit jeweils 200km Flugstrecke
  • drei Solo-Flüge mit jeweils 50km Flugstrecke
Praxis

Wenn nun auch die Theorieprüfung bestanden ist und insgesamt mindestens 30 Flugstunden erreicht sind, folgt als krönender Abschluss die Praxisprüfung. Auch diese ist kein Hexenwerk, man fliegt genau die selben Flugmanöver, die man schon zu Genüge geübt hat. Nur dass eben der Prüfer auf dem rechten Platz sitzt, statt die gewohnten Fluglehrer.
Ist der Prüfer zufrieden, erhält man per Post den ersehnten Flugschein.
Passagierflugberechtigung

Als frisch gebackener Pilot will man nun auch mal mit Passagieren fliegen. Bevor man aber Freunden und Familie die Faszination Fliegen näher bringen kann, muss die Passagierflugberechtigung erworben werden. Diese Art der Berechtigung ist fachlich gesehen überflüssig und es gibt sie auch nur bei der Sportpilotenlizenz. Warum, weiß keiner, notwendig ist sie für den Passagierflug trotzdem...
Um diese Berechtigung zu erlangen, sind noch einmal fünf Überlandflüge notwendig: zwei Flüge mit Fluglehrer mit jeweils 200km Flugstrecke und drei Soloflüge ohne Mindestflugstrecke.




Die Ausbildung zum Ultraleicht- und auch Motorflugpiloten läuft über den Luftsportverein Günzburg.